Ich unterstütze Sie bei einem Autounfall als Kfz-Sachverständiger und stelle sicher, dass die Ihnen zustehende Ansprüche nach einem Autounfall durchgesetzt werden
Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenshöhe und -umfang beauftragen. Das dürfen Sie sogar dann noch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt oder das Gutachten bereits erstellt wurde. Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen.
Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 € gelten. Bei solchen Schäden wird ein Kurzgutachten erstellt, welches ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist.
D.W. Kfz-Gutachter hilft ihnen bei:
- Haftpflichtschaden;
- Kaskoschaden;
- Kfz-Bewertungen;
- Restwertermittlungen;
- Beweissicherung;
- Lackschaden
- Kurzgutachten;
- Oldteimergutachten;
- Bagatellschaden;
- Schadensregulierung;

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